Subventionen sind freiwillige Leistungen des Sozialhilfeverbandes Weiz und die Vergabe richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten.
Um eine möglichst transparente und faire Vergabe von Subventionen zu gewährleisten, werden die Ansuchen nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Die soziale Einrichtung verfügt über einen Standort im Bezirk Weiz bzw. bietet die subventionsrelevante Tätigkeit nachweislich im Bezirk Weiz an.
- Die Subvention dient einem ganz bestimmten Zweck und wird dieser von der/dem AntragstellerIn ausführlich beschrieben und begründet.
- Dem Subventionsansuchen liegen eine detaillierte Beschreibung sowie eine finanzielle Kalkulation der beantragten Subvention bei.
- Die/der AntragstellerIn legt offen, von welchen anderen Subventionsgebern ebenfalls Subventionen erfolgt sind oder eine solche beantragt wurde.
- Über die zweckmäßige Verwendung der Subventionsgelder wird von der/dem AntragstellerIn eine detaillierte Abrechnung vorgelegt.
- Subventionsanträge für das Folgejahr (2017) müssen bis spätestens 30. September des laufenden Kalenderjahres (2016) eingereicht werden.