Allgemeines zur Kinder- und Jugendhilfe
Aufgabe:
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz ist es, Eltern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Pflege und Erziehung Minderjähriger zu beraten und zu unterstützen sowie durch Hilfsmaßnahmen das Kindeswohl zu sichern, wenn die Erziehungsberechtigten hiezu nicht (mehr) in der Lage sind.
Die Unterstützung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist für folgende Personen gedacht:
- Jugendliche und Kinder
- Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte
- Personen, die für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen oder sich verantwortlich fühlen und Hilfe benötigen
Möglichkeiten dazu sind:
- Beratung und Rechtsauskunft im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
- Rechtsfürsorge (Vertretung von Minderjährigen zur Sicherung verschiedener Rechtsansprüche)
- Gewährung von Kostenzuschüssen für Kinder und Jugendliche, z.B. für Psychotherapie, Psychologische Behandlung, Betreuung bei Trennungs und Verlusterlebnissen, Frühförderung...
- Aufnahme und Abklärung von Gefährdungsmeldungen, Kinder und Jugendliche betreffend
- Im Bedarfsfall Einsatz von Erziehungshilfen, wie Tagesmutterbetreuung, Familienhilfe, Sozialbetreuung, Psychotherapie, Psychologische Behandlung usw. zur Kindeswohlsicherung
- Erziehungshilfen im Rahmen der vollen Erziehung (Unterbringung bei Pflegefamilien, Wohngemeinschaften usw.), wenn der Kindesschutz bzw. das Kindeswohl dies erfordert
- Eltern-Mütter Beratung (Gleisdorf)
- Pflege-, Adoptiv-, Tageskinderwesen
- Vermittlung von Inlandsadaptionen
- Mitwirkung bei Auslandsadoptionen
- Informationen und sozialarbeiterische Beratung in oben angeführten Angelegenheiten
Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie bei den zuständigen Sozialarbeitern oder Ansprechpartnern der Bezirkshauptmannschaft Weiz.